Bußgeldbescheid – den Verkehrsteilnehmer reglementieren
17. August 2017Sicherlich nicht unbekannt ist einem die Situation, wenn man einmal wieder im Straßenverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist – aus den unterschiedlichsten Gründen, weil man wieder verspätet oder aus anderen Gründen unter Zeitdruck stand. Meistens steht man in einer solchen Situation unter einem besonderen Risiko – zum einen erhöht man das Unfallrisiko und auch droht man Gefahr zu laufen, Verkehrsregeln zu überschreiten. Dies ist eine der Möglichkeiten, denn der Bußgeldbescheid kann dann schon kurzer Zeit auf einen warten. Dies ist mit Sicherheit keine erfreuliche Nachricht – aber damit ist die Absicht, die der Gesetzgeber mit dem Bußgeldbescheid verfolgt.
Schließlich hat der Gesetzgeber Grund genug, dafür zu sorgen, dass man hier über ein bestimmtes Instrumentarium verfügt, mit die Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall zur Raison gerufen werden können. Der Bußgeldbescheid ist dazu natürlich ein ideales Mittel, denn dieser ist – je nach Vergehen – hochgradig anpassbar. Wenn man sich überlegt, dass das Parken an falschen Stellen natürlich weniger stark zu ahnden ist, als ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit – dann wird sofort klar, dass der Bußgeldbescheid das ideale Mittel der Wahl darstellt. Denn hier kann man Geldstrafen von niedrigen Summen bis hin zu wirklich hohen Beträgen realisieren.
Natürlich besteht auch beim Bußgeldbescheid immer ein Grenze, an der das Maß sein Ende findet – dies wäre zum Beispiel beim Entzug der Fahrerlaubnis der Fall. Solche Fälle sind natürlich vergleichsweise selten. Nicht ohne Grund ist diese Strafe sehr gefürchtet. Wie man sieht hat der Bußgeldbescheid also durchaus seine Wirkung und hält das Fahrverhalten der Teilnehmer am Verkehr in Grenzen.