Gerechtigkeit für die Gemeinschaft – Kollektivrecht
30. September 2017Neben dem individuellen Recht der einzelnen Bürger gibt es ebenfalls das sogenannte Kollektivrecht. Dank dieser Errungenschaft ist das soziale Leben in vielen Bereichen des Alltags erst so richtig lebenswert geworden. Die Rechte einer Gemeinschaft sind nicht als eine reine Selbstverständlichkeit anzusehen. Denn schließlich mussten diese einst erst mühsam erkämpft und durchgesetzt werden. Das Kollektivrecht umfasst mehrere Gebiete und bezieht sich nicht auf den Einzelnen. Die Gruppe an sich erhält diese Privilegien und spezielle Güter. Als die Kollektivrechtsgüter bezeichnet man zum Beispiel die Natur, die Landschaft, die Umwelt, die Lebensmittelhygiene, den Infektionsschutz und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Dem steht das Individualrecht gegenüber.
Dieses beschreibt im Großen und Ganzen die Rechte einzelner Bürger. Deren subjektiven Güter und Rechte sind die Menschenwürde, die Ehre, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Persönlichkeitsrecht, das Vermögen, das Eigentum und der Besitz. Neben dem Kollektivrecht musste sich die Gesellschaft im Laufe ihrer Entwicklung auch die Annehmbarkeiten des Individualrechts hart erkämpfen. An vielen Stellen des alltäglichen Lebens kommt das Kollektivrecht zum Einsatz. Basis für diese wunderbare Errungenschaft stellt grundsätzlich unsere demokratische Staatsform dar. In anderen Ländern nähme man diese Vorzüge nicht als eine gegebene Selbstverständlichkeit hin, wie es hier bei uns in der BRD oft der Fall ist.
Das Kollektivrecht wird sich auch in weiteren Ländern durchsetzen, die heute noch weit davon entfernt sind. Letztendlich wird es immer Bürger geben, die für ihre Rechte einstehen und sich diese unter Umständen auch erkämpfen werden. Das Kollektivrecht ist es allemal wert erstritten und umgesetzt zu werden. Auch wenn der Weg oft steinig ist.