Der Opa ist gestorben
28. März 2018Wenn ein Mensch stirbt ist das kein tolles Ereignis, weil man einen Menschen verloren hat, der oft lange im Leben eine wichtige Rolle spielte. Doch nicht nur die Trauerarbeit kommt auf einem zu. In der Regel hat der verstorbene Mensch eine eigene Wohnung gehabt, eine Wohnung in der sich Überbleibsel aus einem langen Leben angesammelt haben.
Das Alter tut sein Übriges dazu, denn in der Regel sind alte Menschen mit ihren Sachen ziemlich eigen. Viele haben einen richtigen Sammlertrieb entwickelt und können kaum etwas weg schmeißen. Für die Hinterbliebenen bedeutet das eine Menge Arbeit, wenn es um die Auflösung einer solchen Wohnung geht.
Wohnungsauflösung im Sterbefall
Gilt es die Wohnung eines Verstorbenen aufzulösen, setzt man sich als erstes mit dem dazugehörigen Vermieter in Verbindung, um die Wohnung zu kündigen. Welche Kündigungsfristen einzuhalten sind in so einem Fall, lässt sich am leichtesten über dem Mieterschutzbund klären, denn der Verein weiß eher über die rechtlichen Grundlagen Bescheid.
Anschließend gilt es zu klären, wer was als Erinnerung an den Toten haben möchte. Einfach wegschmeißen oder einkassieren darf man nichts, denn jeder Erbberechtigte kann Ansprüche anmelden. Doch es gibt einen weiteren Grund, wegen diesem man mit dem Wegschmeißen alter Möbel im Hause des Verstorbenen vorsichtig sein sollte.
Bei einem alten Menschen hat sich oft so manches Schätzchen in einem Berg aus alten Möbeln versteckt. Gerade alte Möbel sind nämlich momentan wieder heiß begehrt und werden als Antiquitäten verkauft. Aber auch im eigenen Haus würde sich sicher die eine oder Antiquität gut machen. Möbel restaurieren ist sicher kein Hexenwerk mehr, da man im Baumarkt oder im Web sicher einfache nachvollziehbare Anleitungen finden kann.
Wenn man alte Möbel mit nimmt, hat spart man sich nicht nur Geld, da man sich selber keinen neuen Schrank mehr kaufen muss, sondern hat auch noch eine schöne Erinnerung an dem Verstorbenen.