Gebrauchtwagen verkaufen
6. August 2016Der Kauf eines neuen Automobiles ist meist eine Anschaffung mit erheblichem finanziellem Aufwand. Daher stellt der bisherige Gebrauchtwagen meist einen Teil der Finanzierungssumme dar. Und so verwundert es nicht, dass häufig der alte Wagen beim Kauf des Neuen in Zahlung gegeben wird. Mitunter kann diese Vorgehensweise durchaus ratsam sein, versprechen doch so manche Hersteller eine Inzahlungnahme über dem aktuellen DAT-Wert. Es wird also bei Kauf eines neuen (meist verfügbaren) Modells für die Inzahlungnahme des bisherigen Kraftwagens eine Summe gewährt, die über dem aktuellen Händlereinkaufswertes liegt. Doch eben hier ist dies mit dem Kauf eines neuen und meist nur verfügbaren Modells verbunden. Und diese Aktionen sind häufig nur von kurzfristiger Natur.
Ferner sollte hierbei auch darauf hingewiesen werden, dass es bei den DAT-Werten eben um den Händlereinkaufswert handelt, dass der Gebrauchtwagen selbst später zu einem höheren Wert weiterverkauft werden soll, steht wohl außer Frage.
Daher kann es manchmal durchaus ratsam sein, den Gebrauchtwagen nicht als Wert (Anzahlung) in die Neuwagenfinanzierung mit aufzunehmen. Vielmehr kann häufig auf dem privaten Weg ein höherer Erlös erzielt werden. Als Anhaltspunkt bietet sich jedoch wieder die DAT-Bewertung an, da man hier schnell und unkompliziert erkennen kann, wie viel das Fahrzeug einem Gebrauchtwagenhändler wert sein könnte. Doch gerade im Hinblick auf Zustand und Ausstattung muss man vorsichtig sein. In der Bewertung werden etwaige Unfallschäden nicht berücksichtigt, welche sich jedoch negativ auf den Verkaufswert auswirken. Ebenso wird meist nur die Werksausstattung bei der Bewertung berücksichtigt, spätere Nachrüstungen wie beispielsweise im Bereich Auto Hifi, Tuning oder Umgestaltung des Lackes können den Verkaufspreis enorm steigern.
Um eine genaue Bewertung erhalten zu können, wäre somit ein Gutachten notwendig. Doch dieser Schritt lässt sich auf ganz einfache Weise umgehen. Zum Einen werden die größten Automobilportale nach gleichwertigen Modellen durchsucht, um einen etwaigen Anhaltspunkt für den Verkaufswert zu haben. Zum Anderen wird beim Neuwagenkauf der Gebrauchte als mögliche Inzahlungnahme angegeben. Der Händler wird somit eine Schätzung vornehmen. Weicht diese erheblich von den im ersten Schritt ermittelten Werten ab, erscheint ein eigenständiger Verkauf sinnvoll. Unter Umständen wäre aber dieser Durchschnittswert auch eine gute Verhandlungsgrundlage mit dem Neuwagenhändler.