Pflichtteilsrecht in Erbschaftsangelegenheiten
17. August 2017Eine Erbschaft zu erhalten bedeutet meist, dass man sich über einen kleinen, oder auch großen, Geldsegen freuen kann. Auch Vermögensgegenstände können den Besitzer wechseln. Aber so manches Mal stellt sich auch die Frage, wie hoch der eigene Anteil ausfällt. Dies ist durch das Pflichtteilsrecht geregelt. Auf diese Art und Weise kann genau bestimmt werden, wem etwas in welcher Höhe zusteht. Den prozentualen Anteil zu erfahren – das ist kein Problem. Machen Sie sich im Internet kundig. Doch in welcher Höhe sich der Anteil in genau Ihrem Fall bewegt, das lässt man besser einen Fachmann ermitteln. Denn das Pflichtteilsrecht ist mitunter sehr kompliziert.
In erster Linie gilt es im Pflichtteilsrecht erstmal die absolute Höhe der Gesamtsumme zu kennen, um die es im Erbfall geht. Da ist es meist nicht mit getan, dass man sich einen Kontoauszug in die Hand nimmt. Sämtliche Vermögenswerte müssen einfließen, und gegebenenfalls auch geschätzt werden. Hinzu kommen Geldanlagen im Inland und auch Ausland, und noch einige weitere Positionen. Sie merken – es ist weitaus komplizierter als man gemeinhin annehmen würde. Von daher gilt es bei Fragen zum Pflichtteilsrecht, dass man einen versierten Anwalt engagiert, der das nötige Wissen mitbringt und anwenden kann. Jemand der sich bestens mit dieser umfangreichen Materie auskennt.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Ein guter Advokat wird Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen das Pflichtteilsrecht sachgemäß anzuwenden, und Sie in speziell Ihren persönlichen Belangen bestens unterstützen. Sie werden erstaunt sein, welche Mittel und Wege es gibt, damit das Pflichtteilsrecht auch wirklich fachmännisch angewendet werden kann. Sprechen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens an.