Steuerliche Änderungen 2011
27. August 2016Die SKM Steuerberater haben in ihrem Mandantenrundbrief (welcher allen Interessierten zugänglich ist) auf die steuerlichen Änderungen des Jahres 2011 hingewiesen.
Wie zu jedem Jahresbeginn treten meist mit Stichtag 01. Januar neue Regelungen in Kraft, die mitunter sehr große Auswirkungen haben könnten. Daher ist jeder, ob Privatperson oder Gewerbetreibender gut beraten, sich über etwaige Tendenzen und betreffende Änderungen zu informieren.
So wurde beispielsweise im Bereich des Elterngeldes eine wichtige Änderung für das Jahr 2011 beschlossen. Demnach sinkt das Elterngeld auf 65 Prozent des zu berücksichtigenden Einkommens ab, sofern das Nettoeinkommen einen Betrag von monatlich 1.240,00 Euro übersteigt. Ab einem Jahreseinkommen (zu versteuerndes Einkommen) von 250.000 Euro entfällt das Elterngeld gar gänzlich.
Beim Kauf eines fabrikneuen Dieselfahrzeug mit entsprechender Erstzulassung ab dem 01.01.2011 kann sich eine Befreiung von der KFZ-Steuer bis maximal 150,00 Euro ergeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das betreffende Fahrzeug die Anforderungen an die Euro-6-Abgasstufe erfüllt. Nähere Informationen hierzu kann man meist beim betreffenden Fahrzeughändler erhalten.
Zur Einschränkung etwaiger Missbrauchsfälle in Bezug auf die Freistellung von Kapitalerträgen (Freistellungsaufträge) müssen zukünftig die Steuer-ID-Nummern sowohl vom Steuerpflichtigen, wie auch vom Ehegatten übermittelt werden.
Massive Änderungen im Bereich der Grunderwerbssteuer wurden in den Bundesländern Saarland, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg geschlossen. Demnach wurde der Steuersatz auf mehr als 3,5 Prozent der notariell beglaubigten Kaufsumme angehoben. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem Kauf im Jahr 2011, Immobilienkäufe, welche Ende 2010 getätigt werden, müssen noch nach dem alten (geringeren) Steuersatz versteuert werden.
Bei den oben genannten Änderungen handelt es sich lediglich um einen kleinen, nicht abschließenden Überblick. Anhand dessen wird jedoch schnell deutlich, dass Jeder, sei er nun Privatperson oder Gewerbetreibender in gewisser Weise von bestimmten Änderungen betroffen ist, oder unter Umständen betroffen sein kann. Ein solch kleiner Überblick kann somit keine persönliche Beratung ersetzen und dient vielmehr der Veranschaulichung, weshalb eine steuerliche Beratung Sinn machen kann. Immerhin steht die Steueroptimierung bei allen Steuerpflichtigen im Vordergrund.